Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus. Ist das möglich?

Inhaltsübersicht:

Das erwartet Sie hier:

Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus ist das überhaupt möglich? Sonilift klärt auf und zeigt Ihnen den einfachsten Weg zu Ihrem Treppenlift.

Ein Treppenlift im Mehrfamilienhaus – so einfach geht´s!

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass aufgrund des Gleichstellungsgesetzes niemand Ihnen den Einbau eines Treppenliftes in einem Mehrfamilienhaus untersagen kann und darf. Für den Einbau eines Treppenliftes müssen weder Eigentümer noch Mieter zustimmen.

Natürlich empfiehlt es sich gleichwohl aus organisatorischen Gründen, den Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft über den bevorstehenden Einbau Ihres neuen Treppenliftes zeitgerecht zu informieren und ein Gespräch auf Augenhöhe zu suchen.

Das Recht aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) steht nicht nur einem gesunden Menschen, sondern auch dem behinderten Menschen zu. Insoweit ist auch auf Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG hinzuweisen, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Von einem verständigen Miteigentümer muss folglich also erwartet werden können, dass er gerade gegenüber Behinderten die nötige Toleranz und das nötige Verständnis aufbringt.

Grundsätzlich sollte aber unbedingt die bauordnungsrechtliche Grundlage beachtet werden, damit der Fluchtweg für die anderen Bewohner weiterhin gewährleistet ist.

Sonilift-Tipp:

Der Fluchtweg sollte mindestens eine Breite von einem Meter aufweisen. Ist dies nicht realisierbar, gibt es die Möglichkeit, einen Abweichungsantrag zu stellen. So wird die Mindestbreite von 100cm auf 80 cm verringert. Bei der Bemessung zählt immer das lichte Maß des Durchgangs.

Neben der Sicherung des Fluchtweges ist es wichtig, dass eine gewisse Schienenhöhe nicht überstiegen wird. Der Stuhl muss, wenn er nicht genutzt wird, aus dem Treppenlauf gefahren werden.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Treppenlift während der Fahrt einen technischen Defekt aufweist, der beispielsweise die Motoren blockiert, sollten Sie unbedingt auf das Vorhandensein eines Notablasses achten! 

Der Notablass bringt Sie trotz Defekt sicher zum unteren Ende Ihrer Treppe, sodass Sie nicht mitten auf der Treppe absteigen müssen. So können Sie schnell und sicher qualifizierte Hilfe kontaktieren.

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Ist Ihre Einschränkung berufsbedingt? (Berufserkrankung / -unfall)

Ja

Nein

Könnten Sie durch einen Treppenlift wieder am Berufsleben teilnehmen?

Ja

Nein

Sind Sie Sozialhilfeempfänger?

Ja

Nein

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt/ Haus haben einen Pflegegrad?

1

2

3

4 oder mehr

Keiner

In welcher Stadt Wohnen Sie?

Haben Sie mit dem Bau des Treppenliftes bereits begonnen?

Ja

Nein

Handelt es sich um eine gerade oder gewendelte Treppe?

Gerade

Gewendelt

Wie viele Etagen müssen mit dem Treppenlift erreicht werden?

In welchem Bundesland leben Sie?

Wie viele Erwachsene und Kinder leben in Ihrem Haushalt? (auch zu erwartende Kinder, bei einer Schwangerschaft)

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt besitzen einen Schwerbehindertenausweis?

Wie hoch ist das gesamte Bruttoeinkommen Ihres Haushaltes, in Euro?

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Eigentümer der Wohnung oder sind bis zum 3. Grad mit dem Eigentümer verwandt.

Ja

Nein

Wohnen Sie im eigenen Haus oder Wohnung?

Ja

Nein

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?

60+ Jahre alt

Gehbehindert mit aG oder G im Schwerbehindertenausweis

Trifft nicht zu

Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen.

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Wohnheimeigentümer?

Mieter

Wohnungseigentümer

Wohnheimeigentümer

Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt und wie viele Quadratmeter Wohnfläche haben Sie?

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeldempfänger?

Ja

Nein

Herzlichen Glückwunsch!

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