Das können Sie tun, wenn die Pflegekasse Ihren Antrag der Wohnumfeldverbesserung ablehnt!

Inhaltsübersicht:

Das erwartet Sie hier:

Ihr Antrag auf Wohnumfeldverbesserung wurde von der Pflegekasse abgelehnt? Doch woran könnte dies liegen? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei dem Antrag achten sollten!

 

Werfen Sie zunächst einmal einen genauen Blick auf Ihre eingereichten Unterlagen und überprüfen diese.

Achten Sie hierbei besonders auf vermeidliche Formfehler, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten.

Tatsächlich kommt es nicht selten vor, dass die Pflegekasse einen solchen Antrag ablehnt. Hierfür gibt es viele Gründe, die wir Ihnen gerne einmal näher erläutern möchten.

Die Pflegekasse unterscheidet hier z.B. zwischen bereits eingereichten Einträgen, nach Einbau eines Treppenlifts oder nach der Notwendigkeit. Auch Ihr Pflegegrad ist für eine positive Entscheidung ausschlaggebend.

Wenn Sie also noch keinerlei Pflegegrad erhalten haben, sind Sie im Grunde nicht berechtigt einen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung zu stellen. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben, für diesen aber schon eine Leistung in Anspruch genommen haben, führt dies meist automatisch zur Ablehnung.

Die Pflegekasse stellt sich in Ihrem Fall also explizit die Frage der Notwendigkeit. Stellen Sie sich folgende Wohnsituation einmal genauer vor:

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus, welches sich über mehrere Etagen erstreckt. Im Erdgeschoss befinden sich Ihr Wohnzimmer, Ihre Küche und ein Badezimmer. Im ersten Stock befindet sich ein weiteres Bad sowie ein Gästezimmer und Ihr geliebter Hobbyraum, den Sie leider nicht mehr erreichen können aufgrund der Treppen.

Ihre Grundversorgung ist also im Erdgeschoss mehr als gesichert. Für die Pflegekasse ist dies also ein Grund zur Ablehnung, da es keine Notwendigkeit in Ihrem Alltag darstellt.

Würde sich im Erdgeschoss kein Badezimmer oder keine Möglichkeit für ein Badezimmer befinden, so kann die Situation anders ausgelegt werden, da ein Badezimmer und die damit verbundene Notwendigkeit zur Hygiene und zum Alltag gegeben sind.

 

Sonilift Tipp:

Ein Treppenlift muss da sein, wenn man ihn braucht. Und genau aus diesem Grund sollten Sie sich, bevor Sie mit einer Maßnahme beginnen, gründlich informieren. Denn die Zuschüsse betragen meist einen hohen 3-stelligen Betrag!

Sprechen Sie hierzu gerne unsere Fachberater an – diese sind speziell für solche Anträge ausgebildet und unterstützen Sie gerne. Gemeinsam schauen wir uns den Antrag an und beraten Sie dahingehend gerne – auch bei möglichen Einsprüchen sind wir von Sonilift an Ihrer Seite! Denn bei uns stehen Sie im Mittelpunkt!

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Ist Ihre Einschränkung berufsbedingt? (Berufserkrankung / -unfall)

Ja

Nein

Könnten Sie durch einen Treppenlift wieder am Berufsleben teilnehmen?

Ja

Nein

Sind Sie Sozialhilfeempfänger?

Ja

Nein

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt/ Haus haben einen Pflegegrad?

1

2

3

4 oder mehr

Keiner

In welcher Stadt Wohnen Sie?

Haben Sie mit dem Bau des Treppenliftes bereits begonnen?

Ja

Nein

Handelt es sich um eine gerade oder gewendelte Treppe?

Gerade

Gewendelt

Wie viele Etagen müssen mit dem Treppenlift erreicht werden?

In welchem Bundesland leben Sie?

Wie viele Erwachsene und Kinder leben in Ihrem Haushalt? (auch zu erwartende Kinder, bei einer Schwangerschaft)

Wie viele Personen in Ihrem Haushalt besitzen einen Schwerbehindertenausweis?

Wie hoch ist das gesamte Bruttoeinkommen Ihres Haushaltes, in Euro?

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Eigentümer der Wohnung oder sind bis zum 3. Grad mit dem Eigentümer verwandt.

Ja

Nein

Wohnen Sie im eigenen Haus oder Wohnung?

Ja

Nein

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?

60+ Jahre alt

Gehbehindert mit aG oder G im Schwerbehindertenausweis

Trifft nicht zu

Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist das gemeinsame Nettoeinkommen aller Personen.

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Mieter, Wohnungseigentümer oder Wohnheimeigentümer?

Mieter

Wohnungseigentümer

Wohnheimeigentümer

Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt und wie viele Quadratmeter Wohnfläche haben Sie?

Wurde bereits mit dem Bau eines Treppenliftes begonnen?

Ja

Nein

Sind Sie Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeldempfänger?

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