Pflegekassenzuschuss – Was ist zu beachten:
Die Krankenkasse dient als Ansprechpartner für alle Belange, die die Gesundheit und damit auch die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragssteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.
Welche Voraussetzung müssen gegeben sein:
Seit dem 01. Januar 2017 gelten die im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerten fünf Pflegegrade und lösen die bis dato gültigen drei Pflegestufen ab. Wird pflegebedürftigen Personen durch die Pflegekasse ein Pflegegrad anerkannt, so können diese bei ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie (Bau-)Maßnahme(n) beantragen. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Barrierereduzierung, wie ein Treppenlift. Möglich ist dies im Rahmen der finanzierbaren altersgerechten Wohnraumanpassung.
Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Pflegeversicherte den Einbau von einem Treppenlift mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,- beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Pflegekasse ausgezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und somit altersgerecht zu gestalten. Der Zuschuss kann für alle beliebigen Maßnahmen der Barriere Reduzierung genutzt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, liegen die Zuschüsse bei maximal 4.000 Euro je Pflegebedürftigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist jedoch auf 16.000 Euro begrenzt. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, ist es nach Absprache mit der Pflegekasse auch möglich, den Zuschuss ein zweites Mal gewährt zu bekommen.