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Eine Abtretungserklärung wird sehr gerne verwendet, damit der Kunde den Pflegekassen-zuschuss für die Wohnumfeldverbesserung nicht vorstrecken muss. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel!
Was ist eine Abtretungserklärung?
Eine Abtretungserklärung wird sehr gerne verwendet, damit der Kunde den Pflegekassen-zuschuss für die Wohnumfeldverbesserung nicht vorstrecken muss.
Hierbei gibt es aber einiges auf der Seite des Kunden sowie des Anbieters zu beachten.
Denn eine Abtretung hat nur Gültigkeit, wenn der Antrag von der Pflegekasse schriftlich vorliegt und der Kunde die Abtretung unterschreibt.
Nach der Montage des Treppenliftes müssen folgende Unterlagen bei der Pflegekasse eingereicht werden:
1. Die Bestätigung über die Durchführung des Liftes. Hierbei handelt es sich um den Montagebericht.
2. Die Gesamtrechnung abzüglich des Eigenanteils. Hierbei handelt es sich um die Abschlussrechnung.
3. Die Abtretungserklärung.
Eine Abtretungserklärung ist ein Service für Sie als Kunden. Als Anbieter bedeutet es häufig einen sehr hohen Verwaltungsaufwand und einen verspäteten Zahlungseingang von bis zu 3 Monaten.
Reichen Sie den Antrag selbst ein, bekommen Sie das Geld meistens innerhalb von ca. 2 Wochen auf Ihr Konto überwiesen.
Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit eines verlängerten Zahlungsziels bei Ihrem Anbieter.
Viele Pflegekassen nehmen eine Abtretung heutzutage gar nicht mehr an.
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem YouTube Video „Was ist bei der Beantragung der Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse zu beachten?“.
Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Treppenlift oder zum Thema Abtretungserklärung? Dann nutzen Sie gerne unsere gebührenfreie Hotline!
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