Inhaltsübersicht:
- 1. Gewährleistung und Garantie
- 2. Händler oder Hersteller?
- 3. Unser Sonilift-Tipp
- 4. Wichtig für Sie
Das erwartet Sie hier:
Was ist der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und der Garantie? Und worauf müssen Sie als Endkunde überhaupt achten? Dies erfahren Sie in diesem Artikel!
Gewährleistung und Garantie
Was ist der Unterschied zwischen einer Gewährleistung und der Garantie?
Und worauf müssen Sie als Endkunde überhaupt achten?
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt ab Übergabe der Neuware 2 Jahre.
Die Gewährleistung greift bei mangelhafter Leistung. Ein Mangel liegt beispielsweise dann vor, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet.
Ihr Ansprechpartner ist stets der Händler oder der Hersteller
Die Gewährleistung kann weder vom Händler noch vom Hersteller des Produkts verkürzt oder ausgeschlossen werden. Die Garantie ist dagegen nur teilweise gesetzlich geregelt. Sie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Die Garantiebedingungen (Leistung, Umfang, Dauer) legt meist der Anbieter fest.
Sonilift-Tipp:
Die Garantie muss den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen Rechte dadurch nicht eingeschränkt werden.
Seien Sie hier besonders vorsichtig, denn Garantieinhalte können sehr vielfältig und undurchsichtig sein. In jedem Fall macht es Sinn, sich diese Bedingungen im Vorfeld ganz genau anzuschauen und besonders kritisch zu hinterfragen!
Häufig sind Garantien beschränkt und umfassen nur bestimmte Teile oder Eigenschaften eines Produkts. Dabei werden nur die Ersatzteile selbst, nicht jedoch weitere Kosten abgedeckt. Teile, die dem Verschleiß unterliegen, sind sogar davon ausgeschlossen! Oftmals setzt eine Garantie auch einen sorgsamen Umgang, die bestimmungsgemäße Verwendung oder regelmäßige Wartungen voraus.
Für Sie persönlich als Kunden ist Folgendes sehr wichtig:
Die Länge der Gewährleistung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Ab Übergabe der Ware können Sie als Käufer zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Händler bzw. Verkäufer geltend machen.
- Bei gebrauchten Waren ist eine Verkürzung auf bis zu ein Jahr möglich.
- Zu dem kommt noch die Beweiserleichterung in den ersten sechs Monaten dazu.
Innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe tritt eine Beweiserleichterung ein. Dann wird nämlich vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Deshalb muss bei einer Reklamation innerhalb der ersten sechs Monate zunächst nur der Mangel an sich bewiesen werden.
Wie Sie sehen, gibt es hier einiges zu beachten und vor allem zu hinterfragen! Wir von Sonilift möchten Sie dabei unterstützen, die richtige Wahl für Ihren neuen Treppenlift zu treffen.
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