KfW-Zuschuss für Treppenlifte: 10 % Förderung für mehr Lebensqualität

Die KfW-Bank bietet eine Förderung für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts. Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro. Die Förderung kann von Privatpersonen (Eigentümern und Mietern) beantragt werden, die in einem selbst genutzten Gebäude leben. Mieter müssen die Zustimmung des Vermieters für die geplante Umbaumaßnahme vorlegen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind die Kosten für den Kauf und den Einbau eines Treppenlifts, einschließlich der Kosten für die Montage, die Elektroinstallation und die Abnahme durch einen Sachverständigen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Treppenlift muss für die Nutzung im privaten Wohnbereich geeignet sein.
  • Der Treppenlift muss durch einen Fachbetrieb installiert werden.
  • Die Umbaumaßnahme muss durch einen Sachverständigen abgenommen werden.

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann online oder postalisch beantragt werden. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der KfW-Bank.

Treppenlifte: Mehr Lebensqualität für alle

Treppenlifte bieten Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Möglichkeit, weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Sie sind eine sinnvolle Investition in die eigene Lebensqualität und können dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten.

Die KfW-Förderung für Treppenlifte ist eine gute Möglichkeit, die Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenlifts zu senken. Der Zuschuss ist für Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) geeignet, die in einem selbst genutzten Gebäude leben.