Pflegekasse bezuschusst Treppenlifte: So beantragen Sie den Zuschuss

Treppenlifte sind eine wertvolle Hilfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Sie ermöglichen ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden und gewohnte Aktivitäten.

Die gute Nachricht: Die Pflegekasse bezuschusst die Anschaffung eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro. Hier erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss beantragen.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Um den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

* Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
* Sie sind Eigentümer oder Mieter der Wohnung, in der der Treppenlift eingebaut werden soll.
Der Treppenlift ist für Ihre individuelle Situation geeignet.

Antragsverfahren

Den Antrag auf Zuschuss stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Pflegekasse oder können es bei Ihrer Pflegekasse anfordern.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten

* Ihre persönlichen Daten
* Ihre Pflegestufe
* Art und Umfang der wohnumfeldverbessernden Maßnahme
* Kostenvoranschlag für die Maßnahme

Höhe des Zuschusses

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller mit einer Pflegestufe. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Partner, wenn Sie beide einen Pflegegrad haben, 8.000 Euro von der Pflegekasse erhalten. Der Höchstbetrag liegt bei 16.000 Euro (bei vier Antragstellern).

Eigenanteil

Den Eigenanteil müssen Sie selbst tragen. Er beträgt mindestens 10 Prozent der Kosten für den Treppenlift. Er darf jedoch nicht mehr als die Hälfte des monatlichen Bruttoeinkommens betragen.

Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Er kann helfen, die Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts zu senken und die Wohnung barrierefrei zu gestalten.